Stehen der Geschäftsführer und Arbeitnehmervertretung mehrerer Seniorenheime in der Steiermark, über dem Gesetz?

Ich habe in einer Stellungnahme an den Geschäftsführer den Verdacht geäußert, dass vermutlich eine Mitarbeiterin in einem Seniorenheim in Leoben gemobbt wurde!Ich bin daher über die Antwort vom Geschäftsführer sehr überrascht, weil er mir in einem Mail mitteilt, dass die Mitarbeiterin nicht gemobbt wurde.Ich war eigentlich immer der Meinung, dass in Österreich ein Gericht in einem ordentlichen Verfahren darüber entscheidet(Urteil), ob jemand gemobbt wurde oder nicht!

Mail vom Geschäftsführer an mich vom 11.März:

sehr geehrter herr reiter,frau Mustermannr hat mir ja zwischenzeitlich das von ihnen angesprochene schreiben übermittelt.wir haben den inhalt intern mit den beteiligten ausführlich besprochen, bewertet und teilweise auch maßnahmen abgeleitet.in diesen prozess war auch die arbeitnehmervertretung involviert.

„mobbing“ konnten wir nicht feststellen.

frau Mustermann hat auch eine rückmeldung von uns erhalten. deshalb finde ich ihren vorschlag zielführend, dass die AK steiermark die erhobenen vorwürfe prüft und gegebenenfalls mit mir als vertreter des arbeitgebers von frau Mustermann kontakt aufnimmt

mit freundlichen grüßen

Geschäftsführer

Facebook Walter Reiter