Mit dem Titel „Völlig uneinsichtig“…
…hat eine steirische Tageszeitung im März 2010 berichtet! Der Leiter des Referats für Wohn- und Geschäftsgebäude der Stadtgemeinde Leoben, Herr Griessacher, hat eine Frau aus dem Ortsteil Lerchenfeld im Jahre 2010 wegen Besitzstörung geklagt, weil sie angeblich mehrmals falsch parkte und sie der Aufforderung der Verantwortlichen nicht nachgekommen ist, dies in Zukunft zu unterlassen!
Der Streitwert betrug damals die unglaubliche Summe von 5.010,– Euro!!! Nun wurde aber die Klage der Stadtgemeinde Leoben in zweiter Instanz durch das Landesgericht Leoben abgewiesen! Die klagende Partei, die Stadtgemeinde Leoben, muss nun alle Kosten, wahrscheinlich einige Tausend Euro, für diese unnötige Klage übernehmen! Es stellt sich nun für den Steuerzahler von Leoben wirklich die Frage, war diese Klage durch den Referatsleiter Herrn Griessacher berechtigt?
Hier sollten die Verantwortlichen, die damals die Klage eingereicht haben, zur Verantwortung gezogen werden und die Kosten dieser unnötigen Klage übernehmen,
da sie hier grob fahrlässig gehandelt haben! Aber bitte nicht der Steuerzahler von Leoben!!!