Kein Betrieb-Konzern in unserer Region kann oder will es sich leisten ihren Mitarbeitern am Faschingsdienstag auf Kosten ihres Unternehmen einen ganzen Tag freizugeben!
Für die Bediensteten des Leobener Rathauses (Hoheitsverwaltung)und Stadtwerke, gab es nach unseren Informationen, eine Dienstanweisung wonach am Faschingsdienstag die MitarbeiterInnen, bei voller Bezahlung, dienstfreigestellt waren. Dabei ist weder Urlaub oder Zeitausgleich erforderlich.
Diese bezahlte Freizeit ist immerhin vom Steuerzahler zu finanzieren.
Daher unsere Fragen an die Aufsichtsbehörde der Steiermärkischen Landesregierung:
• Ist es zulässig dass Gemeindebedienstete und Mitarbeiter und Stadtwerke am Faschingdienstag den ganzen Tag frei bekommen?
• Ist dazu ein Gemeinderats.- oder Stadtratsbeschluss notwendig?
• Darf der Bürgermeister das alleine entscheiden?
Walter Reiter und Robert Maier