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Haben Hauptmieter der Stadtgemeinde Leoben dass Recht zur Untervermietung?

Haben Hauptmieter der Stadtgemeinde Leoben dass Recht zur Untervermietung?

Man kann es ja wirklich fast nicht glauben, aber bei der Stadtgemeinde Leoben ist ja wirklich alles möglich.
Da zahlt ein Leobner Unternehmer seit Jahren für eine Lokal in der Innenstadt wahrscheinlich eine geringe Hauptmiete und derselbe vermietet als Hauptmieter an einem Untermieter, wahrscheinlich zu einem unverhältnismäßig hohen Untermietzins !
Sollte diese gänzliche Untervermietung tatsächlich im Mietvertrag der Stadtgemeinde Leoben festgeschrieben und im Mietvertrag verankert sein, dann ist diese Vorgehensweise rechtlich sehr bedenklich und zu überprüfen.
Es kann aber  nicht sein und es ist gegenüber den Steuerzahler von Leoben nicht zumutbar, dass die Stadtgemeinde Leoben bei den BürgerInnen extreme Sparmaßnahmen setzt ,aber ein Leobner Unternehmer sich  seit Jahren, auf Kosten der Stadtgemeinde, „eine goldene Nase verdient”!
Wir von der Bürgerliste verlangen daher von den Verantwortlichen der Stadtgemeinde (Liegenschaftsverwaltung)unverzüglich eine Überprüfung des gegenständlichen Mietvertrages zum Zeitpunkt des Abschlusses mit dem Leobner Unternehmer!

Facebook Walter Reiter

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