Interessant der letze Satz im Antwortschreiben:
Laut BMI(Bundesministerium für Inneres) wurde Kontakt mit dem Bürgermeister von Leoben aufgenommen, weshalb ich Ihnen empfehle sich mit offenen Fragen an ihn zu wenden!
Herrn Walter Reiter Salzlände 18 8700 Leoben
Dr. Walter Rosenkranz Volksanwalt
Sachbearbeiter/-in: Mag. Mustermann
Geschäftszahl: 2020-0.217.363 (VA/BD-I/C-1)
Datum: 3.4.20
Sehr geehrter Herr Reiter!
Sie haben sich mit E-Mail vom 1. April 2020 an die Volksanwaltschaft gewandt und mitgeteilt, dass Sie die Reaktivierung der Betreuungsstelle Leoben befürchten und diese ablehnen würden. Dabei beziehen Sie sich auf die am 26. März 2020 eingebrachte Beschwerde von Herrn Dr. Andreas Lanyi, weshalb ich davon ausgehe, dass er Sie über den Inhalt meines Schreibens an ihn vom 27. März 2020 informiert hat.
Dennoch möchte Sie über die Aufgaben und Möglichkeiten der Volksanwaltschaft aufklären:
Die Volksanwaltschaft wurde vom Gesetzgeber zur Prüfung von Beschwerden über behauptete Missstände in der Verwaltung geschaffen. In Entsprechung dieses Auftrages prüft sie rechtskräftig abgeschlossene Verwaltungsverfahren bzw. abgeschlossene Verwaltungshandlungen sowie vermutete Verzögerungen in anhängigen Verwaltungsverfahren.
Dies bedeutet, dass es sich bei der Volksanwaltschaft gemäß Art. 148a BundesverfassungsGesetz um eine nachprüfende Einrichtung der Verwaltungskontrolle handelt. Sie kann dann tätig werden, wenn ein behaupteter Missstand in der Verwaltung vorliegt, die Beschwerde führende Person davon betroffen ist und ein abgeschlossenes Verwaltungsverfahren oder ein Verwaltungsvorgang vorliegt.
Daher kann und darf die Volksanwaltschaft weder in die Planungsvorgänge des BMI intervenierend eingreifen noch eine allfällige Nutzung der Betreuungsstelle Leoben verhindern.
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Bei der Betreuungsstelle Leoben handelt es sich um eine von vielen Betreuungseinrichtungen in ganz Österreich, die nach wie vor grundsätzlich für die Aufnahme von Asylwerbern zur Verfügung stehen. Dies ergibt sich aus dem Grundversorgungsgesetz-Bund 2005 und der Verordnung des BMI BGBl. II Nr. 2/2005 in der geltenden Fassung, in der die „Betreuungsstelle Halle Leoben“ ebenfalls aufgelistet ist. Dass das BMI diese Einrichtung eventuell wegen Engpässen bedingt durch die Corona-Krise – was letzte Woche gemäß Kontaktaufnahme mit dem BMI noch nicht feststand – nutzen möchte, ist daher gesetzlich vorgesehen und lässt auf keinen Missstand in der Verwaltung schließen.
Ich ersuche um Verständnis, dass die Volksanwaltschaft an die bundesverfassungsgesetzlichen Bestimmungen, die ihre Zuständigkeit regeln, auch in der Corona-Krise gebunden ist und die von Ihnen erhofften Schritte nicht setzen kann. Laut BMI wurde Kontakt mit dem Bürgermeister von Leoben aufgenommen, weshalb ich Ihnen empfehle, sich mit offenen Fragen an ihn zu wenden.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Dr. Walter Rosenkranz e.h. Volksanwalt