Die Polizei darf mit ihrem zivilen Dienstfahrzeug , obwohl sie nicht im Einsatz sind, mitten in der Leober FUZO stehen um zu beobachten, ob Verkehrsteilnehmer in der gegenüberliegenden Homanngasse nach dem Schwammerlturm unerlaubt parken! (Halten und Parken verboten ausgenommen Ladetätigkeit)Es stellt sich aber schon die berechtigte Frage, darf die Polizei wenn sie nicht im Einsatz sind, in der FUZO parken , obwohl die Zufahrt durch eine Zusatztafel genau geregelt ist?So ein schweres Delikt, wird natürlich von den Polizeibeamten vor Ort nicht mit einer Organstrafverfügung abgehandelt, sondern es muss unbedingt eine Anzeige gemacht werden.
Aber es ist egal, in Leoben dürfen die Autos in der FUZO Ein-und Ausfahren , da passiert nichts, aber unerlaubtes Parken ist wahrscheinlich ein schweres Delikt und wird sofort zur Anzeige gebracht!
Beide Beamten sind bewusst im Auto sitzen geblieben und haben die BürgerInnen nicht darauf aufmerksam gemacht, dass sie falsch parken?
Geht es für die beiden Beamten der Leobner Polizei um die Verkehrssicherheit, oder darum um die Verkehrsteilnehmer abzuzocken?
Facebook Walter Reiter