Die Mehrheit der Leobner Polizei, leistet eine hervorragende Arbeit für die Bevölkerung von Leoben!
Es gibt aber auch Ausnahmen und darüber sollte der Herr Kontrollinspektor und Kommandant der Verkehrsinspektion W.T.und einige seiner Mitarbeiter, in aller Ruhe einmal darüber nachdenken!
Seit 1.Jänner 2019 soll die Verwaltungsstrafbehörde bei geringfügigen Verwaltungsübertretungen-unter bestimmten Voraussetzungen-zunächst keine Verwaltungsstrafe verhängen, sondern beraten.
Der „Beraten statt strafen“-Grundsatz besagt somit, dass die Behörde vorrangig zu ermahnen und beraten hat, wenn es sich um eine geringfügige verwaltungsrechtliche Übertretung handelt und dabei weder Personen noch Sachgüter gefährdet waren!
Für den Kommandanten der Verkehrsinspektion und einiger seiner Kollegen gilt diese Grundsatz „Beraten statt strafen“ anscheinend nicht!
Sie wählen nämlich meistens eine Vorgangsweise die bei vermeintlichen Regelverstößen, für die Beamten die einfachste Lösung ist, nämlich eine Anzeige zu erstatten, die sie dann selbst nicht mehr weiterzubearbeiten haben, alle anderen zur Verfügung stehenden Mittel, wie Diskussionen, Gesprächsführung, Zeitaufwand, aber auch Formularausfüllung vor Ort, Geldabrechnung zu tun haben, also aufwändiger sind!
Es darf aber auch angenommen werden, dass es wahrscheinlich keine Änderungen geben wird und alles so bleibt, wie es immer war!
Facebook Walter Reiter