Suche
Parteiunabhängige Bürgerliste
www.reiterwalter.at
0660 444 57 18
Parteiunabhängige Bürgerliste
www.reiterwalter.at
0660 444 57 18
Parteiunabhängige Bürgerliste
www.reiterwalter.at
0660 444 57 18
Previous slide
Next slide

Meine neuerliche Beschwerde an das Bundesministerium für Inneres!

Sehr geehrter Herr ChefInsp …………

Es ist für den Herrn KontrInsp Vorzeige Polizist, wohl äußerst peinlich, wenn er sagt, er hat diese Drohung nicht ausgesprochen!

Er unterstellt einem 11 jährigen Jugendlichen, dass er lügt, weil er dass nie gesagt hätte!

Es ist auch beschämend, dass sich ein KontrInsp Vorzeige Polizist der Leobner Polizei nicht mehr daran erinnern und keine Auskunft geben kann oder will, weil er wahrscheinlich Erinnerungslücken hat!

Es ist anzunehmen, auch wenn der Herr KontInsp Vorzeige Polizist an diesem Tag mehrere Amtshandlungen gehabt hat, an einem 11 jährigen Jugendlichen wird er sich aber wohl noch erinnern können, oder er hat an diesen besagten Tag, mehrere Jugendliche angehalten, die am Gehsteig mit dem Fahrrad gefahren sind?

Ich kann mir auch nur sehr schwer vorstellen, dass dieser Jugendliche, diesen Vorfall seinen Vater erzählt hat und dabei nicht die Wahrheit gesagt hat!

Ich werde aber auf jeden Fall über diese ungeheuerliche und beschämende Vorgangsweise von Herrn KontrIns Vorzeige Polizist, die Presse und sozialen Medien informieren, weil ich glaube, dass Herr KontrInsp Vorzeige Polizist mit so einer Vorgangsweise, weil er wahrscheinlich nicht die Wahrheit gesagt hat ,dem guten Image der Leobner und der gesamten Polizei schadet!

Mfg.Walter Reiter

Die Stellungnahme vom Verantwortlichen der Bundespolizei Leoben!??

An den

Gemeinderat Bürgerliste Leoben

Walter Reiter

8700 Leoben

per Email

Sehr geehrter Herr Gemeinderat Reiter,

wie ihnen bereits durch die Landespolizeidirektion Steiermark mitgeteilt wurde,

ist ihre Eingabe vom 13.06.2022 zur weiteren Erhebung an das SPK/BPK Leoben

weitergeleitet worden.

Ihrer Eingabe hatte zum Inhalt, dass am Mittwoch, den 13.Juli am Nachmittag ein

junger Mann, der ihnen persönlich bekannt und 12 Jahre alt ist, verbotener Weise

auf dem Gehsteig in der Innenstadt gefahren ist. Er wurde von einem Polizisten,

den sie als Vorzeige Polizist bezeichnen, angehalten und auf sein Verhalten hingewiesen.

Dabei wurde er bedroht, dass ihm das Fahrrad weggenommen wird, wenn er

wieder einmal auf dem Gehsteig fahren würde.

Sie stellen in diesem Zusammenhang die Frage, ob ein Polizist für ein Fehlverhalten

eines jungen Verkehrsteilnehmer sein Fahrrad einbehalten darf.

Weiters halten sie fest, dass es sich um eine vorbildliche Amtshandlung eines

Leobner Polizisten gegenüber unserer Jugend von Leoben handelt und eine

Abmahnung in diesem Fall wahrscheinlich ausreichend gewesen wäre.

Der Sachverhalt wurde erhoben. Dabei wurde festgestellt, dass es am

13.07.2022 während der Nachmittagsstunden bis 16:00 Uhr möglich gewesen

wäre, dass eine Anhaltung eines jugendlichen Radfahrers auf dem Gehsteig in

der Leobner Innenstadt durch KontrInsp Vorzeige Polizist durchgeführt wurde.

Es wurden im Zeitraum bis 16:00 Uhr mehrere Amtshandlungen wegen

unbefugtem Befahren des Gehsteiges durch Fahrradfahrer geführt.

Selbstverständlich wurden bei diesem Amtshandlungen keine Drohungen

ausgesprochen und ebenso wurde keine Fahrradabnahme in Aussicht

gestellt, da eine solche Maßnahme keine gesetzliche Deckung findet.

KontrInsp Vorzeige Polizistkann auch zur angeführten Amtshandlung keine näheren

Auskünfte erteilen, da mehrere Amtshandlungen geführt wurden.

Wenn, wie sie es in ihrem Schreiben ausgeführt haben, der Jugendliche

keine Strafe zu bezahlen hatte, wurde die Amtshandlung auch rechtmäßig

geführt und mit einer Aufmerksammachung in Sinne des VStG vorgegangen.

Sollten Sie noch nähere Informationen benötigen wäre es notwendig,

mehrere Umstände der Anhaltung zu erfahren. Ho. sind die Erhebungen

damit vorerst abgeschlossen.

Mit freundlichen Grüßen

Für den Stadt- und Bezirkspolizeikommandanten:

ChefInsp ………….