Entscheidend ist nicht die persönliche Wahrnehmung eines Polizisten über ein angebliches Fehlverhalten bei der Protestveranstaltung, dass so nicht stattgefunden hat, wie der Polizist in seiner Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft Leoben schildert, sondern entscheiden wird der Staatsanwalt, oder letztlich das Gericht, aber auf keinen Fall, die Leobner Polizei!
Die Polizei in Österreich könnte sich glücklich schätzen, wenn alle Protestveranstaltungen so friedlich abgehalten werden wie die Protestveranstaltung , ES REICHT, Schließung der Baumax-Halle für Asylwerber, in Leoben!
Facebook Walter Reiter
Quelle :ein Beitrag Kleine Zeitung Leoben