Information!
Ein aufrichtiges Dankeschön an Mag. Dirnberger, Leiter Referat Bau-und Straßenrecht, Sicherheit der Stadtgemeinde Leoben!
Sehr geehrter Gemeinderat Reiter!
Lieber Walter!
Die gegenständliche Anfrage zur Baustelle am Hauptbahnhof Leoben wurde in Hinblick auf die Straßenverkehrsordnung überprüft.
Da die Hinweistafeln „Bodenmarkierung ungültig“ insoweit irreführend sind, wurde die bauführende Firma um Entfernung ersucht. Dies wird unverzüglich erfolgen.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Dirnberger
Als Verkehrsteilnehmer fiel mir eine unklare und somit gefährliche Situation auf der unglücklich gestalteten Baustelle des Bahnhofsvorplatzes Leoben auf.
Autofahrern wird mit Tafeln die auf der Fahrbahn (!) stehen, mit einer einfachen weißen Tafel bekanntgegeben, dass die Bodenmarkierungen in der Folge nicht mehr gelten.
Meines Wissens (Auskunft eines Juristen) wäre eine solche Verkehrsanordnung nur in untrennbarer Verbindung mit einem Gefahrenzeichen gem. STVO meiner Meinung nach, gehörig kundgemacht, aber ich bin aber kein Jurist!
Jedenfalls glauben die Autofahrer der Ankündigung, obwohl in knappem Abstand drei weiter Bodenmarkierungen folgen, zwei normale und ein Regenbogen, Zebrastreifen!
Somit sind ja auch diese ungültig, allerdings nur für die Autofahrer und nicht für die Fußgänger?
Den zahlreichen Fußgängern von und zum Bahnhof ist keineswegs überall und bei jedem Schutzengelweg kundgetan ,dass die Bodenmarkierungen nicht gelten!!!
Wer auch immer für diese Verordnung (weiße Tafel, Bodenmarkierung ungültig sind) zuständig ist, es wäre zu prüfen ob diese Tafeln der StVO entsprechen und auch verordnet wurden, bevor ein Unfall mit Verletzten passiert und sich die Anwälte mit dieser Situation zu befassen beginnen
Facebook Walter Reiter