Für einen Juristen der mit Zivilrecht und mit Verträgen zu tun hat, sollte es eigentlich glasklar sein, dass die notwendige Vorgangsweise folgende ist:
Eine Frist setzten-eine Nachfrist setzen mit Androhung der Beendigung der vorvertraglichen Beziehungen, anschließend die Rücktrittserklärung!
Seit eineinhalb Jahren, lässt sich die Stadtgemeinde Leoben vom Käufer der Porubsky-Halle, dem Wiener Immobilienentwickler AY-KA Solution vertrösten und hinhalten!
Ursache für die Hinhaltetaktik dürfte vielleicht tatsächlich sein, wie der Kurier in einer Ausgabe am 16.Oktober 2024 berichtet:
Millionenpleite eines bekannten Bauunternehmens
Die Rede ist von der AY-Ka Bau GmbH , über ihr Vermögen wurde aufgrund eines Eigenvertrages ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung am Handelsgericht Wien eröffnet!
Facebook Walter Reiter
