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Handeln die Juristen der Stadtgemeinde Leoben grob fahrlässig?

Für einen Juristen der mit Zivilrecht und mit Verträgen zu tun hat, sollte es eigentlich glasklar sein, dass die notwendige Vorgangsweise folgende ist:

Eine Frist setzten-eine Nachfrist setzen mit Androhung der Beendigung der vorvertraglichen Beziehungen, anschließend die Rücktrittserklärung!

Seit eineinhalb Jahren, lässt sich die Stadtgemeinde Leoben vom Käufer der Porubsky-Halle, dem Wiener Immobilienentwickler AY-KA Solution vertrösten und hinhalten!

Ursache für die Hinhaltetaktik dürfte vielleicht tatsächlich sein, wie der Kurier in einer Ausgabe am 16.Oktober 2024 berichtet:

Millionenpleite eines bekannten Bauunternehmens

Die Rede ist von der AY-Ka Bau GmbH , über ihr Vermögen wurde aufgrund eines Eigenvertrages ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung am Handelsgericht Wien eröffnet!

Facebook Walter Reiter