Sehr geehrte Damen und Herren
Ich verweise auf das Ihnen von uns übermittelte (Konvolut) zwecks der endgültigen Entscheidung, das Werksbad Donawitz unter Denkmalschutz zu stellen! Nun hat auch die Landesregierung als Oberbehörde ihre Rechtsansicht korrigiert und das Werksbad Donawitz nicht als Wohngebiet ausgewiesen! Die Sozialisten, die das Werksbad heuer vor Saison Beginn geschlossen haben, mussten zur Kenntnis nehmen, dass das Werksbad Donawitz mit einer Schließung und Umwidmung zum Wohngebiet nicht zu beseitigen ist! Das entspricht genau unserer Argumentation, in dem bei Ihnen anhängigen Antrag, das Werksbad Donawitz endgültig unter Denkmalschutz zu stellen!
Ich glaube daher, dass das Werksbad Donawitz aus Raumordnungsrechtlicher Sicht gerettet ist und ich hoffe, dass das Denkmalamt in seinem Verfahren zu einer ähnlichen Beurteilung kommt und das Werksbad Donawitz endgültig unter Denkmalschutz stellt! Ich bemühe mich als Gemeinderat weiter nicht nur Grund und Gebäude vom Werksbad Donawitz zu erhalten und zu sichern, sondern um eine Wieder in Betriebnahme des Werksbades für die Bevölkerung von Leoben zu erreichen!
Hochachtungsvoll
Walter Reiter