Sehr geehrte Damen und Herren
Wir von der Bürgerliste werden bei der Sondersitzung am 19.November diesem Stadtentwicklungskonzept nur dann zustimmen wenn dem Einspruch der Donawitzer Bevölkerung zu 100% statt gegeben wird und wir werden uns mit den anderen Opposition Parteien beraten und besprechen damit wir gemeinsam zum Wohle unser Stadt und unserer Bevölkerung das beste Ergebnis erzielen können!
Mit freundlichen Grüßen
Walter Reiter
Beilage:Einspruch
Einwände
Gegen den Text und das Plankonvolut des Entwurfes und Begründen dies wie folgt:
I
Das Gelände des Werksbad Donawitz ist in den Verordnungsentwürfen zu Unrecht als Gebiet6 für Wohnen ausgewiesen
II
unter Hinweis darauf dass der Entwurf von weiterer Baulandverdichtung spricht, wodurch Sport- Freizeit- Erholungs und Kommunikationsflächen eine besondere wachsende Bedeutung zukommt, diese auch in §4 Abs. 1 Zif 4 als Gemeindebedarfsflächen hervorgehoben werden und in §4 Abs. 2 Zif 1 sogar Priorität erfahren und
unter Hinweis darauf, dass gemäß dem Entwurf sich im Baugebiet alle anderen Funktionen(etwa einer Badeanstalt) gem. § $ Abs. 2 Ziff 2 sich unterzuordnen haben schließlich
unter Hinweis darauf dass gem. dem Entwurf der Erhaltung der gewachsenen Sozial- und Siedlungs- Erholungs- und Gemeinschaftsstrukturen im Teilplanungsgebiet Donawitz besondere Bedeutung beigemessen wird stellen wir den./.
III
Antrag auf Abänderung des Stadtentwicklungskonzeptes 5.00 Entwicklungsplan der Stadtgemeinde Leoben dahingehend, dass das (der Gemeinde Leoben eigentümlich gehörige)
- Gesamtareal des Werksbades Donawitz
- nicht als Gebiet für Wohnen gem. § 3 Abs. 2 Ziff 2 litt c als Gebiet für Wohnen sondern
- gem. §3 Abs. 2Zif2 litt f als Gebiet für Erholung
- in eventual gem. §3 Abs. 2Zif 3 als Eignungszone für Spiel/Sport/Erholung /sonstige Nutzungen
ausgewiesen wird
Leoben 29.5.12