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“Ihr Spastis”soll ein 21- Jähriger Leobner fünf Leobner Polizisten nachgerufen haben!

Ihr Spastis“,

hat ein 21 jähriger Leobner im Juli dieses Jahres, vor einem Lokal am Leobner Hauptplatz seinen Freunden nachgerufen, welche am Nachhauseweg waren.

Es waren zum selben Zeitpunkt auch fünf Polizisten vor Ort, die zuvor eine Amtshandlung durchgeführt haben.

Die fünf Polizisten der Bundespolizei Leoben waren gerade am Weggehen, als der junge Mann seinen Freunden „Ihr Spastis“ nachgerufen hat. Worauf die Polizisten sich umgedreht haben und glaubten, dass dieses Nachrufen von „Ihr Spastis“ ihnen gegolten hätte.

Alle fünf Polizisten haben daher die STA-Leoben ermächtigt, gegen den jungen Mann Anklage wegen §115(1) Beleidigung und §117(2) Strafgesetzbuch zu erheben.

Daher kam es zur Anklage, in den letzten Monaten kam es zu drei Verhandlungstagen im Bezirksgericht Leoben, unter dem Vorsitz dem ehrenwerten Richter Dr. Stellwag.

Es wurden mehrere Zeugen einvernommen, unter anderem haben auch die fünf Polizisten ausgesagt. Diese haben auch vor Gericht ihre Anschuldigungen gegen den angeklagten jungen Mann aufrecht erhalten.

Heute am 20. November, gab es einen Freispruch für den Angeklagten. Das Gericht begründete den Freispruch, dass nicht mit 100% Sicherheit festgestellt werden konnte, ob der Angeklagte tatsächlich den fünf Leobner Polizeibeamten „Spastis“ nachgerufen hat.

Da es auch abweichende Zeugenaussagen gab, wurde der Angklagte“ im Zweifel für den Angeklagten“ durch den Richter Dr.Stellwag freigesprochen.

Facebook Walter Reiter

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