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Unglaublich, was nicht alles möglich ist!

Die Liegenschaftsverwaltung der Stadtgemeinde Leoben, schreibt den Mietern in Lerchenfeld(Nikolaus Lenau-Strasse 9) vor und fordert diese dazu auf, die vor dem Hauseingang aufgestellten Radständer in Zukunft nicht mehr für ihre Fahrräder zu benutzen!! In Zukunft sei es laut der Liegenschaftsverwaltung außerdem verboten, vor dem Hauseingang Fahrräder abzustellen! Ist man aber Betriebsleiter bei den Stadtwerken Leoben und wohnhaft in der Waasenstraße 1, so darf man sein Fahrrad in dem dort leerstehenden Geschäftslokal der Stadtgemeinde abstellen.
Für uns stellt sich daher die Frage: Haben Betriebsleiter der Stadtwerke Leoben, Zugang zu allen Mietobjekten der Stadtgemeinde und sind diese vielleicht sogar im Besitz der dafür notwendigen Schlüssel?
Man darf daher schon gespannt sein mir welchen Ausreden und Unwahrheiten die verantwortlichen der Stadtgemeinde Leoben reagieren werden!
Angeblich war dort die Sprechanlage defekt und der Mitarbeiter der Stadtwerke der dass überprüft hat ist mit dem Dienstfahrrad gekommen!

Facebook Walter Reiter

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