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Der Kommandant der Verkehrsinspektion Polizei Leoben, Kontrollinspektor T., hat mich diese Woche, vorläufig festgenommen!

Ich habe diese Woche am Montag, eine Radtour mit Freunden unternommen und blöderweise sind wir beim nach Haus fahren im Stadtteil Leoben- Göss Stadteinwärts, auf der falschen Seite vom Fahrradweg gefahren!

Ein bekannter Polizist mit Motorrad hat uns mit Blaulicht angehalten.

Er frage uns nach dem Ausweis und ich fragte ihn, ob er vielleicht jemanden kennt, der beim Radfahren einen Ausweis (Reisepass)mit hat?

Als Kontrollinspektor und Kommandant der Verkehrsabteilung der Polizei Leoben, müsste er aber wissen, dass es für einen Österreichischen Staatsbürger-und EU Bürger keine Ausweispflicht besteht!

Da ich von diesem Herrn schon des Öfteren angehalten und kontrolliert wurde angehalten wurde (Alko Test usw.), habe ich ihm auch gesagt, Herr T…..,sie müssten mich kennen und meine Daten sind alle im Computer der Polizei Leoben gespeichert!

Er verneinte, dass er mich kennt, vielleicht hat Herr T., Erinnerungslücken und es stellt sich daher schon die berechtigte Frage, darf er dann seinen Dienst bei der Polizei noch ausüben?

Weil wir wahrscheinlich den Eindruck erweckt haben, dass wir sehr gefährlich sind, hat Herr T., gleich zwei zusätzliche Beamten zur Unterstützung-Verstärkung angefordert, die dann nach einige Minuten tatsächlich eingetroffen sind!

Ich persönlich würde mir wünschen, dass die Leobner Polizei auch so schnell kommt, wenn BürgerInnen unserer Stadt ,diese anfordert!

Ich habe ihm dann auch gesagt mir reicht es, ich fahre weiter, er könnte ja im Computer der Polizei nachschauen, wo alle meine Daten gespeichert sind!

Daraufhin hat mich der Herr T…….mich vorläufig festgenommen und nach ca. einer Minute sagte er mir, ich könnte nun weiterfahren ,die Festnahme sei aufgehoben, weil er hat inzwischen meine Identität feststellen können!

Ich habe natürlich diese außergewöhnliche Amtshandlung von Herrn T…..auf Video aufgenommen!

Werde auch eine Maßnahmen Beschwerde beim Verwaltungsgericht Steiermark gem. Bundesverfassungsgesetz Artikel 130/1/2 einbringen, über diese überzogene und unübliche Amtshandlung und ob meine Festnahme gerechtfertigt war, durch den Kommandanten der Verkehrsabteilung der Bundespolizei Leoben!

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Ist möglicherweise ein Bild von Motorrad und außen