Ist es nicht Aufgabe der Polizei, an Schultagen zu den Stoßzeiten(Früh und Mittag) das gefahrlose Überqueren von Schutzwegen vor Schulen für unsere Kinder sicherzustellen und den Schulweg (Schutzwegen) zu sichern!
In anderen Gemeinden funktioniert es tadellos, es sind immer Beamte der Polizei vor den Schulen und stellen sicher, dass unseren Kindern nichts passiert!
Kann Herr Oberst Holzer von der Leobner Polizei garantieren, dass keinen der Kinder etwas passiert, wenn sie sich in Sicherheit glauben und den Schutzweg überqueren?
Die Antwort ist nein, dass kann niemand garantieren!
Facebook Walter Reiter
Mein Mail an den Stadtpolizeikommandanten von Leoben:
Sehr geehrter Herr Oberst
Ich wurde von besorgten Eltern aus Donawitz kontaktiert, dass an den Schutzwegen vor der Schule in Donawitz, diese nicht von der Polizei gesichert werden!
Ich habe daher die Frage an Sie, ob es nicht möglich wäre, diese Schutzwege vor der Schule in Donawitz zu den Stoßzeiten, in der Früh und zu Mittag, durch die Polizei sicherzustellen, dass für die Kinder ein gefahrloses überqueren möglich ist?
Danke im Voraus
Mit freundlichen Grüßen
Walter Reiter
Diese Antwort vom Stadtpolizeikommandanten Oberst Holzer macht mich sprachlos, wenn er folgendes schreibt:
Sehr geehrter Herr GR Walter REITER!
Ich habe Ihre ua Eingabe erhalten und kann Ihnen zur Schulwegsicherung Kerperlystraße rückmelden:
Der gesamte Bereich ist mit 30 km/h Höchstgeschwindigkeit beschränkt. Aufgrund des hohen
Verkehrsaufkommens zu Schulbeginn und der hohen Anzahl von Schüler aller Altersklassen, der
Anzahl der ankommenden Schulbusse sowie den beiden im Bereich befindlichen Schutzwegen ist
grundsätzlich eine stationäre Schulwegsicherung aktuell nicht vorgesehen. Der Fahrzeugverkehr liegt grundsätzlich deutlich
unter der erlaubten Höchstgeschwindigkeit, wodurch Gefährdungssituationen kaum entstehen.
Eine mobile Streife der PI JHS Leoben überwacht aber täglich während des Schulbeginns die Kerperlystraße im Bereich der HLW Leoben.
Die PI JHS Le wird aber in den nächsten 2 Wochen die Verkehrsverhältnisse vor der HLW LE in Augenschein nehmen und eine neuerliche Beurteilung der Notwendigkeit vornehmen.
MFG
Oberst Karl HOLZER, BA
