Bei der Gemeinderatsanfrage am 10. Dezember 2025 stellte Gemeinderat Mag. Maximilian Gutschreiter eine Frage an den Bürgermeister. Es handelt sich dabei nicht um eine rein politische Fragestellung. Gemeinderat Gutschreiter ist und war in der betreffenden Angelegenheit gleichzeitig Rechtsvertreter der Person, gegen die das laufende Strafverfahren gerichtet ist.
Die Anfrage bringt damit eine laufende private Rechtssache in den politischen Raum. Solche Themen gehören nicht in den Gemeinderat, sondern in die Zuständigkeit der Bezirks- und Landesgerichte.
Die Vermischung von privaten Interessen und politischer Funktion wirft grundlegende Fragen zur Neutralität der Fragestellung auf. Es ist daher notwendig, dass Gemeinderäte entsprechend geschult und informiert werden.
Von einem Rechtsanwalt dürfen die LeobnerInnen sich eigentlich erwarten, dass dieser die geltenden Gesetze kennt!
Facebook Walter Reiter
